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Gründerförderung: Mehr Mittel für Gründercampus+Existenzgründungen aus niedersächsischen Hochschulen in den EFRE-Förderlinien 2.3.1 (Verwertungs-Spin-Off) und 2.3.2 (Kompetenz-Spin-Off) werden zukünftig mit bis zu 40% der zuwendungsfähigen Kosten durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur kofinanziert. Die antragstellenden Hochschulen müssen damit nur noch mindestens 10% als Eigenanteil einbringen. Bisher waren 50% Eigenanteil erforderlich. http://agip.fh-hannover.de/128.html |