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Fachkräftebedarf: Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Der Bundesrat hat am 4.11.2011 dem Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen zugestimmt. Durch die Neuregelung, die zum 1.3.2012 in Kraft treten wird, und das neue Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz wird für die 350 Ausbildungsberufe im dualen Ausbildungssystem ein Rechtsanspruch auf eine Gleichwertigkeitsprüfung der ausländischen Berufsabschlüsse mit den deutschen Abschlüssen geschaffen. http://www.hochschulverband.de/cms1/newsletter-2011-110.html
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