Was ist neu beim Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)?

Im bundesweiten, technologie- und branchenoffenen Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) können wieder Anträge gestellt werden.

Die neue ZIM-Richtlinie ersetzt seit Januar die am 31. Dezember 2019 ausgelaufene Förderrichtlinie. Mit der Neufassung wird die erfolgreiche mittelstandsorientierte Innovationsförderung des Bundes fortgesetzt.

 

Mit der neuen Richtlinie wurde das Programm weiter optimiert, dazu gehören:

• bessere Zugangsbedingungen für junge und kleine Unternehmen sowie Erstinnovatoren, 

• die Öffnung für mittelständische Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern, 

• Förderbedingungen, die sich an der Strukturstärke oder -schwäche einer Region orientieren,

• die Erhöhung der zuwendungsfähigen Kosten, 

• die Förderung von Durchführbarkeitsstudien und 

• zusätzliche Leistungen zur Markteinführung.

 

Eine Übersicht der Fördermöglichkeiten erhalten Sie hier:

https://www.zim.de

Weitere Informationen zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten und zur Vertiefung erhalten sie durch ein kostenloses digitales Seminar-Angebot der Projektträger. Themen und Termine der Seminare finden Sie hier:

https://www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Artikel/webinare.html

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