News-Archiv

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FET: Europäische Förderung für Zukunftstechnologien

Eine im Internet verfügbare Broschüre der Europäischen Kommission gibt einen Überblick über das Förderinstrument der Future Emerging Technologies (FET) im Rahmen des Horizon 2020. Die FET-Initiative ermöglicht es Unternehmen und Forschungseinrichtungen, sich an thematischen Fachprogrammen zu beteiligen. Für jedes Fachgebiet ist ein Budget und damit auch die Anzahl förderbarer Projekte festgelegt worden. Das Gesamtbudget beträgt mehr als 2,5 Milliarden Euro.

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Startgeld: KfW-Kredit für Gründer

Die KfW Bankengruppe und der Europäische Investitionsfonds (EIF) bauen ihre Kooperation im Bereich der Gründungsfinanzierung aus. Mit dem ERP-Gründerkredit StartGeld gewährt die KfW den durchleitenden Banken eine 80%-ige Haftungsfreistellung bei Darlehen bis zu 100.000 Euro. Für das Förderprodukt wird eine Garantie des Europäischen Investitionsfonds (EIF) genutzt, der das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) der Europäischen Union umsetzt. Dank einer deutlichen Erhöhung des bisherigen Garantierahmens des EIF können in Deutschland mehr als 6.000 zusätzliche Existenzgründer mit einem aufgestockten Darlehensvolumen von insgesamt 300 Mio. Euro unterstützt werden. Auch Gründungen im Nebenerwerb können auf den Kredit zugreifen.

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Innovative Beschaffung: Kompetenzzentrum vernetzt Angebot und Nachfrage

Das Kompetenzzentrum innovative Beschaffung KOINNO des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist ein virtueller Marktplatz für innovative Produkte und Dienstleistungen. Das Kompetenzzentrum bietet Unternehmen die Möglichkeit, Produkte und Dienstleistungen kostenlos öffentlichen Einrichtungen vorzustellen. Der Marktplatz und weitere Angebote wie Arbeitskreise und Veranstaltungen sollen dazu beitragen, die Kommunikation zwischen der öffentlichen Hand und den Anbietern von innovativen Produkten und Dienstleistungen zu verbessern.

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Hotline: Förderberatung des Bundes

Die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes bietet Förderinteressenten einen telefonischen Beratungsservice zu allen Förderprogrammen der Bundesregierung. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen erhalten hier konkrete Orientierungshilfen zu aktuellen Förderangeboten. Aber auch Einzelpersonen können sich z.B. über Weiterbildungsförderungen informieren lassen. Die kostenlose Hotline ist unter (0800) 2623009 zu erreichen.

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Bund: 7,4 Mrd. Euro für Wirtschaftsförderung

Das Bundeskabinett hat den 2. Entwurf des Haushalts des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) für das Jahr 2014 beschlossen. Er beläuft sich auf insgesamt rund 7,4 Mrd. Euro. Schwerpunkt der Förderung des innovativen Mittelstandes bleibt das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) mit ca. 513 Mio. Euro. Das Beratungsprogramm go-Inno soll mit 17 Mio. Euro KMU bei Produkt- und Prozessinnovationen unterstützen. Für Forschungsinfrastruktur für den Mittelstand stehen mehr als 200 Mio. Euro zur Verfügung. Für die Investitionsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sind 2014 insgesamt 583 Mio. Euro eingeplant. Mit 67 Mio. Euro werden innovative Unternehmensgründungen unterstützt.

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Nationale Kontaktstelle KMU: Zuständigkeit wechselt

Die Programmbereiche Innovation in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Zugang zur Risikofinanzierung unter Horizont 2020 werden von der Nationalen Kontaktstelle KMU betreut. Die Zuständigkeit für die Kontaktstelle ist am 1.1.2014 von der ZENIT GmbH zum Projektträger im DLR gewechselt.

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Deutsche Energieagentur: Neue Broschüre für KMU stellt Einsparpotentiale dar

In der Broschüre „Energieeffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen“ zeigen Faktenblätter übersichtlich und komprimiert die Einsparpotenziale durch Energiemanagement und energieeffiziente Gebäude, Prozesswärme, Pumpen, Lüftungstechnik, Druckluft, Beleuchtung und Informationstechnologie. Hierbei stehen die wichtigsten Optimierungsmaßnahmen und ihre Wirtschaftlichkeit im Mittelpunkt.

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Schutzrechte: Aus Geschmackmuster wird eingetragenes Design

Zum 1.1.2014 ist eine Änderung des Schutzrechts für Produktgestaltung in Kraft getreten. Aus dem bisherigen Begriff „Geschmacksmuster“ ist das „eingetragene Design“ für zwei- und dreidimensionale Gegenstände geworden. Neu ist nicht nur der Name, sondern auch die Möglichkeit von Nichtigkeitserklärungen, Sammelanmeldungen und elektronischer Veröffentlichung.

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